Jetzt digitale Markterschließung durch REGENREICH vom BMWK fördern lassen - Programm verlängert bis 2024!
Schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich abgezeichnet, dass wirtschaftliches Wachstum künftig mit der Implementierung digitaler Kompetenzen in den Unternehmensalltag einhergehen muss.
Spätestens nach zwei Jahren Einschränkungen durch Covid-19 ist klar: Fast jede Branche muss digital professionell aufgestellt sein, um künftig mit diesen und ähnlichen Herausforderungen umgehen zu können. Für zahlreiche Firmen geht es sogar um das wirtschaftliche Überleben auf einem immer härter umkämpften Markt.
Daher hat die Bundesregierung das Förderprogramm go-digital ins Leben gerufen und REGENREICH ist im Rahmen von go-digital autorisiert für das Modul "Digitale Markterschließung". Dies berechtigt dazu, Förderanträge für Marketingprojekte zu beantragen, die den digitalen Wandel in der Wirtschaft forcieren sollen. Die Förderung umfasst sowohl Strategieentwicklung, Beratung und Umsetzung entsprechender Projekte.
Konkret ermöglicht das eine Bezuschussung von bis zu 16.500 Euro innerhalb der Umsetzung eines der oben genannten Projekte. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Termin zu den Möglichkeiten!
Was kann gefördert werden?
- Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, um nicht den Anschluss zu verlieren.
- Technische Optimierungen der Unternehmenskommunikation wie z.B. Suchmaschinenoptimierung (SEO) - damit Sie bei Google Ihre Sichbarkeit maximieren
- Vermittlung von Social-Media-Kompetenzen inklusive Implementierung zugehöriger Tools
Wer ist förderungsberechtigt?
- Unternehmen der deutschen gewerblichen Wirtschaft, die bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und
- Unternehmen, deren Vorjahresumsatz - bzw. Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Millionen Euro beträgt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote liegt bei 50%, die Förderungssumme beträgt bis zu 16.500 Euro unter Berücksichtigung eines Beratertagessatzes von höchstens 1.100 Euro. Nicht förderfähig und somit Teil der Eigenleistung des geförderten Unternehmens ist die Umsatzsteuer. Das ist alles, was Sie wissen müssen - Antragsstellung und Begleitung nehmen wir für Sie in die Hand!
Jetzt digitale Markterschließung durch REGENREICH vom BMWi fördern lassen - Programm verlängert bis 2024!
Schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich abgezeichnet, dass wirtschaftliches Wachstum künftig mit der Implementierung digitaler Kompetenzen in den Unternehmensalltag einhergehen muss.
Spätestens nach zwei Jahren Einschränkungen durch Covid-19 ist klar: Fast jede Branche muss digital professionell aufgestellt sein, um künftig mit diesen und ähnlichen Herausforderungen umgehen zu können. Für zahlreiche Firmen geht es sogar um das wirtschaftliche Überleben auf einem immer härter umkämpften Markt.
Daher hat die Bundesregierung das Förderprogramm go-digital ins Leben gerufen und REGENREICH ist im Rahmen von go-digital autorisiert für das Modul "Digitale Markterschließung".
Dies berechtigt dazu, Förderanträge für Marketingprojekte zu beantragen, die den digitalen Wandel in der Wirtschaft forcieren sollen. Die Förderung umfasst sowohl Strategieentwicklung, Beratung und Umsetzung entsprechender Projekte.
Konkret ermöglicht das eine Bezuschussung von bis zu 16.500 Euro innerhalb der Umsetzung eines der oben genannten Projekte. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Termin zu den Möglichkeiten!
Was kann gefördert werden?
- Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, um nicht den Anschluss zu verlieren.
- Technische Optimierungen der Unternehmenskommunikation wie z.B. Suchmaschinenoptimierung (SEO) - damit Sie bei Google Ihre Sichbarkeit maximieren
- Vermittlung von Social-Media-Kompetenzen inklusive Implementierung zugehöriger Tools
Wer ist förderungsberechtigt?
- Unternehmen der deutschen gewerblichen Wirtschaft, die bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und
- deren Vorjahresumsatz - bzw. Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Millionen Euro beträgt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungssumme beträgt bis zu 16.500 Euro unter Berücksichtigung eines Beratertagessatzes von höchstens 1.100 Euro. Nicht förderfähig und somit Teil der Eigenleistung des geförderten Unternehmens ist die Umsatzsteuer. Das ist alles, was Sie wissen müssen - Antragsstellung und Begleitung nehmen wir für Sie in die Hand!
DAS PROGRAMM WURDE BIS ENDE 2024 VERLÄNGERT!
Die neue Bundesregierung hat das Förderprogramm bis zum 31.12.2024 verlängert. Wir können Ihre Projekte ab sofort wieder annehmen und mit Ihnen die Förderfähigkeit prüfen - bitte sprechen Sie uns wegen der hohen Nachfrage rechtzeitig an!