TTDSG: Neue Cookie-Regelungen
REGENREICH INFORMIERT ÜBER DAS TELEKOMMUNIKATION-TELEMEDIEN-DATENSCHUTZ-GESETZ (TTDSG)
REGENREICH INFORMIERT ÜBER DAS TELEKOMMUNIKATION-TELEMEDIEN-DATENSCHUTZ-GESETZ (TTDSG)
Mit dem nun gültigen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurden die Regelungen der EU-Richtlinie und des BGH-Urteils seit dem 01.12.2021 präzisiert und in einer Gesetzesform verbindlich geregelt. Was sich hinter den neuen Bestimmungen verbirgt und dies für Webseitenbetreiber genau bedeutet, klären wir im Folgenden.
Gern unterstützen wir Sie bei der TTDSG-konformen Umsetzung Ihrer Webseite. Sprechen Sie uns an: info@regenreich.com
REGENREICH kann, darf und wird Ihnen in keinem Fall eine Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, bei der Umsetzung des TTDSG einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Darüber hinaus sind wir Agentur-Partner von eRecht24, der bekanntesten digitalen Informationsplattformen rund um die Themen Internetrecht, Datenschutz und E-Commerce.
Das TTDSG normiert die bisherige Rechtsprechung von EuGH und BGH und stellt klar, dass Cookies und Tracking-Dienste eine informierte, ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Webseitenbesuchers erfordern. Dies gilt entsprechend den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie unabhängig davon, ob dabei personenbezogene Daten anfallen.
Webseitenbetreiber, die nicht gesetzeskonform mit Cookies und Tracking-Diensten umgehen, riskieren hohe Strafen. Ein Verstoß gegen das TTDSG kann sowohl mit Abmahnungen als auch Bußgeldern bestraft werden:
"Cookie Manager", auch "Consent Tools" genannt, sind Apps, die in einer Webseite dazu genutzt werden, die Einwilligung in die Verwendung von Cookies, Tracking-Tools wie z.B. Google Analytics oder Facebook Pixel und Drittanbieter-Dienste wie Youtube zu ermöglichen und die entsprechenden Dienste technisch zu aktivieren, bzw. zu deaktivieren.
Mit einem der gängigen Cookie Manager können Webseitenbetreiber alle Anforderungen des TTDSG problemlos erfüllen.
Viele Webseitenbetreiber nutzen zwar einen Cookie Manager, haben die Vorgaben des der DSGVO, der E-Privacy-Richtlinie und des BGH-Urteils aber bislang flexibel gehandhabt.
Konkret muss der Cookie Manager nun in der Regel um einen dritten Button ergänzt werden. Bislang war es gebräuchliche Praxis, einen Button "Alle Cookies akzeptieren" und einen Button "Auswahl speichern" zu nutzen.
Nun ist ein Button mit der Beschriftung "Ablehnen" zwingend vorgeschrieben, der nur technisch notwendige Cookies erlaubt. Zudem müssen alle Buttons identisch gestaltet sein. Die häufig genutzte Hervorhebung des "Alle akzeptieren"-Buttons ist nicht mehr erlaubt.
Wir von REGENREICH nutzen für gängige WordPress-Webseiten und WooCommerce-Webshops die App Borlabs Cookie aus Hamburg. Wenn Sie einen Cookie Manager benötigen oder Hilfe bei der Konfiguration von Borlabs Cookie benötigen, sprechen Sie uns bitte an: info@regenreich.com
Stand: 01.12.2021. Irrtümer vorbehalten. REGENREICH bietet keine Rechtsberatung an.
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